Recycling
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) - Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt. Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register, Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert: DE15618234
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und alte Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Endnutzer als Besitzer von Altgeräten haben folgende Rückgabemöglichkeiten:
a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt
Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät hast du die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.
Ist Ort der Abgabe dein privater Haushalt, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kannst du bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben oder wir bieten dir eine zeitnahe Abholung am gleichen Ort durch unseren Partner Interseroh an.
Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:
Die kostenlose Abholung eines Geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt. Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html
b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts / Rückgabe von Kleingeräten
Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.
Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe
- von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
- von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,
- durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.
Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.
Wir haben zur Erfüllung unserer Verpflichtungen die folgenden Rückgabemöglichkeiten geschaffen:
Deine kleinen Altgeräte kannst du bei uns und im Sammelstellennetzwerk der Interzero in haushaltsüblicher Menge kostenfrei abgeben. Zur Abgabe eines großen Altgerätes (mindestens eine Kantenlänge größer 25 cm) bist du berechtigt, wenn du vorher ein funktionsgleiches Neugerät bei einem Versandhändler erworben haben, der an unserem Rücknahmesystem teilnimmt. In diesem Fall stellen wir dir auf Anforderung einen Rückgabeschein zur Verfügung, den du zusammen mit dem jeweiligen Altgerät an der Annahmestelle abgibst. Wie genau die Anforderung des Rückgabescheins funktioniert und wo du Sammelstellen in deiner Nähe findest, erfährst du auf der Seite der Interzero.
c) Sonstige Rückgabemöglichkeiten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte mit Speichertechnologie wie Computer und Smartphones. Bitte beachte, dass Du für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich bist.
5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
6. Lampen und Leuchten
Die Rückgabe und Entsorgung von Lampen wird ebenfalls durch das ElektroG geregelt. Lampen und Leuchten müssen ebenfalls vom Verbraucher zurück gegeben werden. Das ist kostenfrei bei kommunalen Sammelstellen oder Rücknahmestellen unseres Systempartners Lightcycle möglich.
Batteriegesetz (BattG)
Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Alle Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Akkus und Batterien verpflichtet. Die unentgeltliche Rückgabe ist bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sowie bei den Herstellern und Vertreibern möglich.
Kennzeichnung
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Produkt am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. In der Nähe des Mülltonnen-Symbols findest Du die Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes (sofern Schadstoffe enthalten sind).- "Cd" steht für Cadmium
- "Hg" für Quecksilber
- "Pb" für Blei
Rückgabe
Du kannst gebrauchte Batterien und Akkus bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Handel und bei FeinTech zurück geben. Wenn Du alte Batterien und Akkus an FeinTech zurück geben möchtest, dann kontaktiere unseren Support.
Verpackungsmaterial
Verpackungsgesetz - VerpackG
Die VerpackG strebt an, Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme, z. B. Papiertonne, Gelber Sack, etc., verpflichtet, da viele Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können.
Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recycling-fähigem und umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu Dir optimal geschützt.
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems "Grüner Punkt - Duales System Deutschland". Weitere Informationen findest Du unter gruener-punkt.de